Leistungen:

a.

Unterkunft in einem Doppelzimmer oder Einzelzimmer

b.

Verpflegung in folgendem Umfang:

 

– Normalkost

Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeiten,
Nachmittagskaffee sowie Abendessen, Getränke

 

– Bei Bedarf:

Schonkost, Diätkost nach ärztlicher Verordnung

c.

Dem Pflegebedarf sowie dem Gesundheitszustand des Bewohners entsprechende Pflege– und Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch – pflegerischer Erkenntnisse nach dem Prinzip der aktivierenden Pflege.

d.

Pflege und Betreuung, die nicht in den leistungsrechtlichen Rahmen des SGB XI fällt.

e.

Regelmäßige Reinigung des überlassenen Wohnraumes

f.

Überlassung, Reinigung und Instandhaltung von Bettwäsche und Handtüchern

g.

Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche